Editorial #55

Editorial: Hans Setz, Mitglied der Geschäftsleitung und VR-Delegierter

Editorial

Portrait Hans Setz
Hans Setz, Mitglied der Geschäftsleitung und VR-Delegierter

»Einsprache!« Bewilligungsverfahren sind für Bauwillige eine herausfordernde Aufgabe, je länger desto mehr.

 

 

Bauprojekte stehen im Fokus vieler Interessen und die Verfahren stammen noch aus einer Zeit, als die Bau- und Bevölkerungsdichte viel niedriger war. Was kann getan werden? Beschneidung der Einspracherechte? Harmonisierte Verfahren? Worin liegt der Mehrwert eigener Regeln und Vorschriften in jeder Gemeinde? Auch die Mitwirkung der öffentlichen Hand bei Bauprojekten durch Planungs- und Baukommissionen muss infrage gestellt werden. Ist es notwendig bei Grundstücken mit weniger als 5000 m² einen Gestaltungsplan zu verlangen. Ein Verfahren, bei dem ein Quartierplan mit Sonderbauvorschriften erarbeitet wird und bei welchem mit einem Richtprojekt nachzuweisen ist, dass dieser Quartierplan eine passende Bebauung erbringt. Faktisch heisst das nichts anderes, als dass ein Projekt zweimal bewilligt werden muss. Das Instrument Gestaltungsplan ist grundsätzlich gut, die überbordende Anwendung aber schädlich.

Wir gelangen damit zu den Mitwirkungs- und Einspracherechten von Behörden, Anwohnern und weiteren Kreisen. Wie viel von dieser Medizin tut dem Patienten gut? Wie werden missbräuchliche Einsprachen verhindert? Ist es wirklich richtig, dass ein Mieter Einsprache erheben und dann seinen Wohnsitz wechseln kann? Wenn in der Schweiz die Realisierung von Infrastrukturbauten, wie Schulen, Bahnhöfen oder auch Sportstadien, möglich bleiben soll, müssen wir darauf Antworten finden. Meiner Meinung nach ist beispielsweise das finanzielle Risiko, das mit einer Einsprache oder Beschwerde verbunden ist, klar zu tief angesetzt. Heute ist es selbstverständlich, dass Projekte in einem gemeinsamen digitalen Datenraum geplant werden. Da erscheint es anachronistisch, dass man ein Baugesuch nach wie vor auf Papier und mehrfach ausgefertigt einreichen muss. In einigen Aargauer Pilotgemeinden geschieht dies bereits elektronisch. Aber ich erwarte eine flächendeckende Einführung digitaler Baugesuche, digital unterzeichnet, geprüft und genehmigt durch die kommunalen und kantonalen Stellen in einem straff geführten Prozess. Willkommen im digitalen Zeitalter.

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